Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Fotografin Michaela Klose
träumen – leben – erinnern

Fichtenstraße 4
71717 Beilstein

Email: hallo(at)michaelaklose.com
Telefon: 07062 67 68 49
Website: http://www.michaelaklose.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE299282283
Handelsregistergericht: Finanzamt Heilbronn

Streitschlichtung

Auftraggeber haben
die Möglichkeit
eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der
EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält
Informationen über die
Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus
Online-Kaufverträgen erwachsen:
ec.europa.eu/consumers/odr.

 

 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der/die Fotograf/in Michaela Klose, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsschluss

  1. Der
    Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden
    Maßgabe zustande:

  2. Der
    Auftraggeber hat die Möglichkeit,
    die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder
    per E-Mail über die im Impressum der
    Internetseite des Auftragnehmers oder über
    das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage
    gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum
    Vertragsschluss ab.

  3. Auf
    Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder
    per E-Mail ein Angebot über die
    Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des
    Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme
    des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine
    Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen.
    Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

  4. Der
    Auftraggeber hat die Möglichkeit,
    das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen
    anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per
    E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt
    zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis
    über die Anfertigung der Fotos zustande.

  5. Nimmt
    der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an,
    handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der
    Auftragnehmer durch ausdrückliche
    Erklärung annehmen kann. Einer
    Annahmeerklärung steht gleich, wenn der
    Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung
    oder eine Vorschussrechnung übersendet.

3. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.
  5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

4. Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.
  2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
  3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
  4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen acht Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5.Vergütung und Auslagen

  1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je weitere Stunde abgerechnet.
  2. Nach dem Kennenlerngespräch (telefonisch, via Skype oder Facetime, oder persönlich vor Ort) wird eine erste Zahlung in Höhe von 5% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses/des Kennenlerntreffens/-gesprächs fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers: Michaela Klose, Volksbank Beilstein IBAN DE34 6206 2215 0029 0790 04
  3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
  4. Entscheidet sich der potenzielle Auftraggeber nach dem Gespräch gegen den Auftragnehmer, so verbleibt der gezahlte Betrag von 5% Eigentum des Auftragnehmers. 2., 3. und 4. gilt nicht in den Jahren 2020 und 2021
  5. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
  6. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von 71717 Beilstein aus. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km von 71717 Beilstein wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit pauschal 60 € berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,55 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
  7. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
  8. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

  1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
  3. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Der Auftragnehmer bemüht sich um einen möglichst gleichwertigen Ersatz.
  4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
  4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
  5. Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Auftraggeber ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 15 %. 5. gilt nicht in den Jahren 2020 und 2021 (Vertragsabschluss)
  6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

8. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
    Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
  3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9.Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
  2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

10.Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers

  1. Der
    Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein
    Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im
    Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

  2. Der
    Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese
    Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern
    diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.

  3. Der
    Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen
    beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des
    Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie
    auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

11.Textform

  1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

12. Anzuwendendes Recht

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
    Geschäftsbeziehungen ist Ort. Der Gerichtsstand ist Ort, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.